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Entwicklungsplanung für die kommunalen Friedhöfe

Pressemitteilung vom 07.02.2001



Die Friedhofsentwicklungsplanung für die kommunalen Friedhöfe der Hansestadt Rostock bis zum Jahr 2010 geht vom heutigen Bestand an kommunalen Friedhofsflächen aus und liefert eine Einschätzung zukünftiger Entwicklungen und sich daraus ableitender Maßnahmen zur Sicherstellung der Bestattungsflächen. Sie enthält eine Bestandsanalyse der kommunalen Friedhofsflächen in Rostock, eine Prognose der Bestattungsfälle unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und Annahmen über die Entwicklung der Bestattungsformen. „Eine Entwicklungsplanung war erforderlich, um mittelfristig Sicherheit für die Absicherung der gemeindlichen Bestattungsaufgaben zu erlangen. Diese sind wesentliche kommunale Pflichtaufgabe zur Sicherstellung des Lebensrythmus der Stadt und zur Stabilität des Gemeinwesens“, erläutert Karina Jens, Senatorin für Umwelt und Ordnung.

1997 vergab die Hansestadt Rostock die Erarbeitung eines Fiedhofsentwicklungsplanes. Seit November 1999 dient dieser dem für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege als Arbeitsgrundlage. Die stabile Sicherstellung der gemeindlichen Bestattungsaufgaben ist eine wesentliche Pflichtaufgabe zur Sicherung des Lebensrythmus der Stadt und zur Stabilität des Gemeinwesens. Die Verpflichtung zur Anlage, Pflege und Unterhaltung von Friedhöfen ergibt sich aus § 14 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.