Home
Navigation

Entwurf des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Rostock ab 17. März einsehbar

Pressemitteilung vom 12.03.2014

Der Entwurf des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Rostock liegt vom 17. März bis 13. April 2014 im Haus des Bauens und der Umwelt am Holbeinplatz 14 im Raum 115 öffentlich aus, teilt der Senator für Bau und Umwelt Holger Matthäus mit. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Anregungen schriftlich abgegeben werden (auch postalisch an: Hansestadt Rostock, Amt für Umweltschutz, 18050 Rostock). Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Plans keine Berücksichtigung finden. Einsehbar ist der Plan Montag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie Freitag von 9 bis 13 Uhr. Darüber hinaus kann der Entwurf auch im Internet auf www.rostock-wird-leiser.de eingesehen werden.

Mit der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) in deutsches Recht ist für den Ballungsraum Rostock ein Lärmaktionsplan unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufzustellen. Der Ballungsraum Rostock umfasst das Gebiet der Hansestadt Rostock. Entsprechend dieser Umsetzung basiert der Entwurf des Lärmaktionsplans auf den Lärmkarten für das Hauptstraßennetz und den gesamten Straßenbahnverkehr sowie des Gewerbe- und Industrielärms. Er befasst sich noch nicht mit dem Schienenlärm der Strecken der Deutschen Bahn AG, da diese Lärmkarten noch nicht durch das Eisenbahn-Bundesamt zur Verfügung gestellt wurden. Der Entwurf des Lärmaktionsplans sieht unterschiedliche Maßnahmen zur Lärmminderung insbesondere für die Lärmbrennpunkte vor. Das sind die Bereiche, in denen eine hohe Lärmbelastung und Betroffenheit vorliegt.