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Erbbaurecht für Flächen am „Teepott“ geändert

Pressemitteilung vom 22.08.2001



Durch die Zustimmung zur Veräußerung des bestehenden Erbbaurechtes am Grundstück „Teepott“ und der Ausweitung auf angrenzende Flächen hat der Hauptausschuss am 21.08.2001 den Weg frei gemacht für die Sanierung des Teepotts und die Neubebauung der benachbarten Flächen. Der Teepott soll nach Sanierung wieder als Gastronomie- und Erlebnisbereich betrieben werden, auf den benachbarten Flächen soll ein Ergänzungsgebäude für die saisonale Strand- und ganzjährige Promenadenversorgung entstehen.