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Ergänzung zur Wahlbekanntmachung

Pressemitteilung vom 03.06.2004

Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik zur Wahl der
Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 13. Juni 2004

1. Auf der Grundlage § 3 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999
(BGBl. I S. 1023), geändert durch Gesetz vom 17. Januar 2002 (BGBl. I
S. 412) werden zur Europawahl 2004 unter Wahrung des Wahlgeheim-
nisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahl-
bezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt.

Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsentative
Wahlstatistiken über

a)    die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Betei-
ligung an den Wahlen nach Geschlecht und 10 Geburtsjahresgruppen,
sowie

b)    die Wähler und ihre Stimm-abgabe für die einzelnen
Wahlvorschläge nach Geschlecht und 5 Geburtsjahresgruppen sowie
die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen

als repräsentative Bundes- bzw. Landesstatistiken erstellt.
Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müssen
mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten Stichpro-
benbriefwahlbezirke mindestens 400 Wähler umfassen.

Die statistischen Auszählungen


-     der Wählerverzeichnisse nach a) werden in den Gemeinde-
wahlbehörden, in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen und

-    der Stimmzettel nach b) im Statistischen Landesamt
Mecklenburg-Vorpommern

durchgeführt.

Nach § 6 des Wahlstatistikgesetzes dürfen die Wählerverzeichnisse
und die gekennzeichneten Stimmzettel bei den wahlstatistischen
Auszählungen nicht zusammengeführt werden.

2. In die repräsentative Wahlstatistik sind die

a)    allgemeine/n Wahlbezirke mit den Wahlbezirksnummern 001,
022, 102, 108, 142, 210 und 230 der Hansestadt Rostock

b)    Briefwahlbezirk mit der Wahlbezirksnummer 901 der Han-
sestadt Rostock

einbezogen.

3. In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken werden nur
Stimmzettel verwendet, die einen für die repräsentative Wahlstatistik
nachfolgend aufgeführten Zusatzaufdrucke enthalten.

A. Mann, geboren 1980 bis 1986
B. Mann, geboren 1970 bis 1979
C. Mann, geboren 1960 bis 1969
D. Mann, geboren 1945 bis 1959
E Mann, geboren 1944 und früher
F. Frau, geboren 1980 bis 1986
G. Frau, geboren 1970 bis 1979
H. Frau, geboren 1960 bis 1969
I. Frau, geboren 1945 bis 1959
K. Frau, geboren 1944 und früher

Der Wähler erhält für die Stimmabgabe einen in Abhängigkeit vom
Geschlecht und Alter mit Unterscheidungsaufdruck versehenen
Stimmzettel ausgehändigt.
Briefwähler in repräsentativen Briefwahlbezirken erhalten mit den
Briefwahlunterlagen ebenfalls Stimmzettel mit Unter-
scheidungsaufdruck zugesandt.

Die repräsentative Wahlstatistik hat keinen Einfluss auf die Ermittlung
der Ergebnisse der Europawahl durch die Wahlvorstände in den
repräsentativen Wahlbezirken.