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Ergebnisse der Winterdienstklausur vom 17. März 2011

Pressemitteilung vom 24.03.2011

Auf Einladung des Senators für Bau und Umwelt, Holger Matthäus, konnten sich über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Ortsbeiräten, der Bürgerschaft, der Wirtschaft, von Institutionen und Verbänden über die rechtlichen Rahmenbedingung beim Winterdienst, die technische Umsetzung der Winterdiensteinsätze, den Umfang des betreuten Straßen-, Gehweg- und Radwegenetzes sowie über die damit einher gehende Öffentlichkeitsarbeit und die Kontrolltätigkeit der Stadtverwaltung informieren und diskutieren.

In Auswertung der sehr konstruktiven Klausur werden zur Vorbereitung der kommenden Wintersaison zahlreiche Maßnahmen bei der Fortschreibung der Winterdienstkonzeption 2011/2012 berücksichtigt. So wurden insbesondere von den Ortsbeiräten konkrete Vorschläge zur Durchführung des Winterdienstes an Überwegen und Haltestellen gemacht. Dazu wird es gemeinsame Vor-Ort-Begehungen mit allen Beteiligten geben, um Schwachstellen im Winterdienst aufzuzeigen und zu beseitigen. In schmaleren Straßen soll künftig bei entsprechendem Schnellfall auch das Abfahren von Schnee Bestandteil des Winterdienstes sein. Darüber hinaus werden seit diesem Jahr auch Behindertenparkplätze und Standorte von Recyclingcontainern vom Schnee beräumt.

Außerdem sollen zwei zusätzliche kleinere Multifunktionsfahrzeuge in der kommenden Saison den Winterdienst in den engen und oft zugeparkten Straßen der Kategorie C unterstützen. Zukünftig sollen vorwiegend kleinere Fahrzeuge für den Winterdienst angeschafft werden.

Die beiden zurückliegenden Winterdienstperioden haben auch die Notwendigkeit der Einrichtung eines gesamtstädtischen Ordnungsdienstes unter anderem zur Kontrolle der Anliegerpflichten offengelegt. Die Verwaltung wird nun entsprechende Vorschläge prüfen.

Der Senator betonte abschließend, dass sich die Verwaltung der Hansestadt diesem eingeleiteten Prozess zur Optimierung des Winterdienstes offen stellt. Im gegebenen Fall muss durch die in unserer Stadtgesellschaft gemeinsam definierten Erfordernisse weiter nachgesteuert werden.