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Erklärung der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vom 9. Mai 2001

Pressemitteilung vom 10.05.2001

10. Mai 2001

Erklärung der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vom 9. Mai 2001

Durch die Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Oktober 2000 hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegt, dass die Eingangsklassen an den Grundschulen mindestens 20 Schülerinnen bzw. Schüler und für die Sekundarstufe I (ab Klasse 5) mindestens 22 Schülerinnen bzw. Schüler haben müssen. Erreicht eine Schule diese Mindestzahlen nicht, ist diese Schule aufzuheben. Dies führt im ganzen Land zur Schließung attraktiver Grundschulstandorte und damit zu längeren Schulwegen für SchulanfängerInnen.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock fordert das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommerns auf, die Vorschriften für die Schulentwicklungsplanung mit Beginn des Schuljahres 2001/2001 dahingehend zu ändern, dass

1. an Grundschulen Eingangsklassen mit 16 bis 24 Schülerinnen bzw. Schülern gebildet werden können und

2. die Eingangsklassen an den Schulen des Sekundarbereiches I mit 18 bis 26 Schülerinnen bzw. Schülern gebildet werden können.

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