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Erleichterungen für Genesene - Gesundheitsamt versendet Bescheinigungen ohne Antrag

Pressemitteilung vom 25.05.2021 - Umwelt und Gesellschaft

Um als Corona-Genesener Erleichterungen im Alltag in Anspruch nehmen zu können, erhalten davon Betroffene jetzt ohne Antrag und per Post eine „Bescheinigung nach COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ des Rostocker Gesundheitsamtes.

Ab 26. Mai 2021 versendet die Behörde allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die ab 1. Dezember 2020 an COVID 19 erkrankt waren, das Schreiben, das nach der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID 19 vom 8. Mai 2021 verwendet werden kann, um Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten nach § 28b des Infektionsschutzes in Anspruch zu nehmen.

Diese Personen erhalten Zutritt zu Bereichen, in denen ansonsten noch ein negativer COVID 19-Test gefordert wird. Als genesene Personen dürfen diese am Präsenzunterricht ohne Test teilnehmen. Bei privaten Zusammenkünften bleiben diese Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmenden unberücksichtigt. Beschränkungen des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung bzw. Unterkunft nach erlassenem Landesrecht gilt für diese Personen nicht. Teilweise sind diese Personen von Absonderungspflichten befreit.

Personen, die ab dem 26. Mai 2021 an COVID 19 erkranken, wird das Schreiben gleichzeitig mit der Anordnung der Quarantäne zur späteren Verwendung zugestellt.
Die Inanspruchnahme der Erleichterungen ist im Zeitraum von vier Wochen bis sechs Monaten nach dem positiven PCR-Test möglich. Eine Verlängerung des Zeitraums ist durch eine einmalige Impfung gegen SARS-CoV-2 möglich.

Da logistisch nicht umsetzbar ist, allen betroffenen Personen gleichzeitig ein Schreiben zu senden, werden diese Personen chronologisch abgearbeitet, informiert das Gesundheitsamt. Das Amt bittet um Verständnis und etwas Geduld. Telefonische Nachfragen sind nicht vonnöten.