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Ermäßigte Fahrscheine für Sozialhilfeempfänger

Pressemitteilung vom 28.01.2000



Sozialhilfeempfänger, die mit einem gültigen Berechtigungsausweis des Verkehrsverbundes Warnow ermäßigte Einzelfahrkarten im Tarifbereich Rostock nutzen können, müssen die Preiserhöhung von 10 Pfennigen bei den Einzelfahrscheinen des Gesamtnetzes ab 1. Februar 2000 selbst tragen. Dies teilt das Sozialamt mit. Ermäßigte Fahrten sind mit dem Berechtigungsausweis nur mit Einzelfahrscheinen für eine Zone und für das Gesamtnetz möglich. Tageskartenermäßigungen gibt es für Sozialhilfeempfänger nicht.