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Ermittlung geeigneter Interessenten für den Betrieb von 5 Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum an Mobilpunkten

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Ermittlung geeigneter Interessenten für den Betrieb von 5 Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum an Mobilpunkten

 

  1. Sachlicher Hintergrund

 

Im Rahmen des EU-Projektes cities.multimodal plant die Hanse- und Universitätsstadt Rostock im April 2020 die Errichtung von drei Mobilpunkten in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt als Piloten für ein stadtweites Netz. Bestandteil der Mobilpunkte soll neben einem Lastenradverleihsystem und Fahrradparken auch Carsharing sein. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock möchte stationsbasiertes Carsharing im öffentlichen Raum fördern und sucht daher Interessenten ab dem 01.04.2020 für 5 Stellplätze auf städtischen Flächen an den neu entstehenden Mobilpunkten.

 

Die Carsharing-Stellplätze werden Teil der gut wahrnehmbaren Mobilpunkte sein, die sich im Wohnquartier und teilweise in räumlicher Nähe zu Haltestellen des ÖPNV befinden. Eine Stele mit statischen Informationen wird auf die verschiedenen Angebote am jeweiligen Standort aufmerksam machen (Bild siehe Anlage 1). Zusätzlich wird an jedem Carsharing-Stellplatz ein Hinweisbügel mit dem Logo des CS-Anbieters sowie dem Hinweis „Dieser Stellplatz ist reserviert für Carsharing“ aufgestellt werden. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock übernimmt die Kosten für die Herstellung der Flächen, Stele und Hinweisbügel und ist verantwortlich für Bau, Markierung und Beschilderung der Mobilpunkte. 

 

  1. Zu vergebende Standorte

 

Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens werden insgesamt 5 Stellplätze an 3 Standorten vergeben. Dabei wird jeder Stellplatz einzeln vergeben, d. h. Anspruch auf alle Stellplätze an einem Standort besteht nicht.  

 

Standort 1: Mobilpunkt Gertrudenplatz (siehe Anlage 2)

Am Standort 1 wird ein Carsharing-Stellplatz am Mobilpunkt Gertrudenplatz vergeben. Der Carsharing-Stellplatz befindet unterhalb der beiden Stellplätzen für Elektroautos an der Ladestation Gertrudenplatz. 

 

Standort 2: Mobilpunkt Ulmenstraße Polizei (siehe Anlage 3)

Am Standort 2 werden zwei Carsharing-Stellplätze am Mobilpunkt Ulmenstraße Polizei vergeben. Die zwei Carsharing-Stellplätze befinden sich auf dem Parkplatz gegenüber der Polizeiinspektion (Ulmenstraße 54, 18057 Rostock). 

 

Standort 3: Mobilpunkt Ulmenmarkt (siehe Anlage 4)

Am Standort 3 werden zwei Carsharing-Stellplätze am Mobilpunkt Ulmenmarkt vergeben. Die zwei Carsharing-Stellplätze befinden sich auf den Querparkern in der Ulmenstraße vor der Hausnummer 17 (Ecke Margaretenstraße)

 

  1. Dauer und Art der Überlassung

 

Die Stellplätze werden ab dem 01.04.2020 für einen Zeitraum von fünf Jahren, d. h. bis zum 31.03.2025 vergeben. Nach erfolgreicher Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren und Auswahl zum Betrieb des Mobilpunktes hat der Carsharing-Anbieter selbst die Sondernutzungserlaubnis für die Stellplätze bei der Stabsstelle Mobilitätsmanagement zu beantragen.

Die Nutzung der Mobilpunkt-Stellplätze ist gebührenpflichtig. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock setzt pro Stellplatz und Monat ein Entgelt i.H.v. 50 EUR (brutto) an.

 

  1. Zugangsvoraussetzungen

 

Am Vergabeverfahren können sich alle Anbieter beteiligen, welche

 

  • die allgemein anerkannte Definition des Bundesverband CarSharing (bcs) erfüllen:

Carsharing ist die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen.

Die Dienstleistung Carsharing zeichnet sich insbesondere durch folgende Bestandteile aus:

  • Die Dienstleistung steht im Rahmen der Halterhaftung allen offen, sofern die –diskriminierungsfrei und transparent gestalteten – Voraussetzungen für die Teilnahme erbracht werden.
  • Die Nutzung erfolgt über eine rahmenvertragliche Teilnahme, einzelvertragliche Regelungen vor jeder Fahrt entfallen.
  • Die Fahrzeuge werden entsprechend der Verteilung der Nutzerinnen und Nutzer dezentral mit einem wohnstandort- und ÖPNV-nahen Stationsnetz zur Verfügung gestellt.
  • Die Fahrzeuge können jederzeit gebucht und eigenständig von den Kundinnen und Kunden abgeholt und zurückgegeben werden.
  • Die Fahrzeugnutzung wird nach Zeit und Fahrkilometer (inklusive fahrleistungsabhängige Betriebskosten) berechnet.
  • Kurzzeitnutzungen von einer Stunde sind möglich. Der Stundenpreis darf ein Achtel des Tagespreises nicht überschreiten.

Stationsbasiertes Carsharing ist ein Angebotsmodell, das auf vorab reservierbaren Fahrzeugen und örtlich festgelegten Abhol- und Rückgabestellen beruht.

 

sowie folgenden Anforderungen gerecht werden:

 

  • Mindestleistungsumfang bei der Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen

Die Carsharing-Anbieter garantieren den Teilnehmenden folgenden Mindestleistungsumfang:

  • Durchführung regelmäßiger Pflege und Wartung der Fahrzeuge, entsprechend den Herstellerempfehlungen.
  • Kundeninformation über umweltschonende und lärmarme Fahrweise für die Fahrer und Fahrerinnen.

Nachweis:

Der Carsharing-Anbieter weist die Einhaltung der Anforderungen durch die Vorlage geeigneter Dokumente (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Tarife, Eigenerklärungen, Kundeninformationen über umweltschonende und lärmarme Fahrweise und Angebote zur Schulung zur umweltschonenden Fahrweise) zusammen mit Anlage 5 nach.

 

  • Fahrzeug-Fahrberechtigte-Verhältnis

Carsharing-Anbieter mit Fahrzeugflotten bis zu fünf Fahrzeugen in Rostock weisen mindestens zehn registrierte Fahrberechtigte pro Fahrzeug auf und solche mit einem Angebot von mehr als fünf Fahrzeugen mindestens 15 registrierte Fahrberechtigte pro Fahrzeug.

Nachweis:

Der Carsharing-Anbieter weist die Einhaltung des Fahrzeug-Fahrtberechtigte-Verhältnis durch die Angabe der Größe der Fahrzeugflotte sowie die Zahl an Fahrberechtigten in Anlage 5 nach.

 

  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge

Die Fahrzeugflotte des Carsharing-Anbieters muss alle vom Gesetzgeber gestellten

Anforderungen zur Verkehrs- und Betriebssicherheit erfüllen.

Nachweis:

Der Carsharing-Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforderung gemäß (4) in der Anlage 5.

 

Sollte ein Carsharing-Anbieter noch keine Flotte in Rostock haben, so sind die Angaben jeweils für die Gesamtflotte in Deutschland zu tätigen.

 

  1. Anforderungen an den Betrieb

 

Der ausgewählte Carsharing-Anbieter verpflichtet sich zur Inbetriebnahme des jeweiligen Mobilpunktes zum 01.04.2020, spätestens jedoch zwei Wochen nach baulicher Fertigstellung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Übernahme der Nutzung einer Carsharing-Station im öffentlichen Straßenraum ist mit einer Betriebspflicht verbunden, d.h. es muss ein dauerhaftes Fahrzeugangebot an den jeweiligen Stationen sichtbar sein. Der Carsharing-Anbieter ist weiterhin eigenverantwortlich für Straßenreinigung, Winterdienst sowie das Ahnden bei Fremdbeparken der Stellplätze.

 

Mit Inbetriebnahme von Stationen im öffentlichen Straßenraum verpflichtet sich der begünstigte Carsharing-Anbieter auf Anfrage der Stadtverwaltung Rostock:

 

  1. regelmäßig Auskunft über folgende Punkte zu geben:
  • die Anzahl der Kunden in der Hanse- und Universitätsstadt
  • Standorte aller Carsharing-Stationen im Stadtgebiet sowie die Anzahl der in der Gemeinde angebotenen Carsharing-Fahrzeuge
  1. zur Durchführung von NutzerInnenbefragungen zum Zweck der Erhebung der Nutzungs- bzw. Ersatzquote von privaten PKW in Kooperation mit der Stadtverwaltung
  2. die Nachweise für folgende Umweltkriterien in Bezug auf die eigene Fahrzeugflotte zu erbringen:

 

  1. Reduktion der Luftschadstoffbelastung – Stickoxidausstoß (NOx) bei Fahrzeugen mit Dieselmotor

Alle ab dem Zeitpunkt der Antragstellung neu in die Carsharing-Flotte aufgenommenen Dieselfahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge) weisen eine Zulassung mit der EG-Emissionsklasse Euro 6 nach. Alternativ kann die Einhaltung des maximalen NOx-Ausstoßes neuer Dieselfahrzeuge über die Angabe der NOx-Emissionswerts im RDE-Messverfahren nachgewiesen werden. Für Pkw (M1) liegt der maximale NOx-Ausstoß bei 120 mg/km.

  1. Reduktion der Luftschadstoffbelastung – Partikelausstoß (PN) bei Benzinfahrzeugen

Alle ab dem Zeitpunkt der Antragstellung neu in die Carsharing-Flotte aufgenommenen Benzinfahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge) weisen eine Zulassung mit der EG-Emissionsklasse Euro 6 nach. Alternativ kann die Einhaltung des maximalen Partikel-Ausstoßes neuer Benzinfahrzeuge über die Angabe des Partikel-Ausstoßes nachgewiesen werden. Benzinfahrzeuge ohne Direkteinspritzung müssen diesen Nachweis nicht erbringen.

  1. Modernisierung der Carsharing-Flotte (Dieselfahrzeuge)

Die bestehende Carsharing-Flotte wird zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung kontinuierlich erneuert.

Dabei halten

  • bis zum 31.12.2021 mindestens 30 %,
  • bis zum 31.12.2022 mindestens 60 %,
  • bis zum 31.12.2023 mindestens 90 %,
  • bis zum 31.12.2024 100 %,

aller Dieselfahrzeuge, die bereits zum 31.12.2020 Teil der Carsharing-Flotte waren,

  1. die Anforderungen zur Reduktion der NOx-Emissionen (siehe (i.)) ein oder
  2. sind nicht mehr Bestandteil der Carsharing-Flotte
  3. Einsatz emissionsarmer und flächensparender Fahrzeuge

Über das Angebot von Fahrzeugen kleiner KBA-Segmente wird eine bedarfsgerechte verbrauchs-, treibhausgas- und flächensparende Pkw-Nutzung im Rahmen des Carsharings sichergestellt. Die Fahrzeugflotte der Carsharing-Anbieter besteht daher.

  • mindestens zu 75% aus Fahrzeugen der KBA-Segmente Mini, Kleinwagen Kompaktklasse, Van/Mini-Van, Utility und
  • mindestens zu 45% aus Fahrzeugen der KBA-Segmente Mini und Kleinwagen,
  • und enthält keine Fahrzeuge der KBA-Segmente Sportwagen und Oberklasse.

Dabei ausgenommen sind jeweils als leichte Nutzfahrzeuge zugelassene Fahrzeuge (N1) und Pkw (M1), die auf acht oder mehr Sitzplätze zugelassen sind.

 

  1. Auswahlverfahren und Fristen

 

Interessierte Carsharing-Anbieter, die die unter 4. genannten. Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden aufgefordert ihr Interesse unter Verwendung der Anlage 5 und Angabe der Stellplatzpräferenzen schriftlich zu bekunden. Die Nachweise über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen sind mit der Interessensbekundung (Anlage 5) einzureichen. Die Interessenten haben alle relevanten Unterlagen schriftlich in einfacher Ausfertigung bis zum 16.12.2019 um 12:00 Uhr bei

 

Senator für Bau und Umwelt

Stabsstelle Mobilitätsmanagement

Holbeinplatz 14

18069 Rostock

 

einzureichen. Es gilt der Posteingangsstempel.

 

Fragen von Interessenten zum Interessenbekundungsverfahren oder bei etwaigen/ vermuteten Unklarheiten/ Widersprüchen in Bezug auf die Stellplatzvergabe können ausschließlich per E-Mail an lisa.wiechmann@rostock.de gesendet werden. Diese sind bis spätestens 12.12.2019 um 12:00 Uhr zu stellen.

 

Bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt durch die Stabsstelle Mobilitätsmanagement eine Einladung zum Einigungsverfahren in Rostock. Dieses wird voraussichtlich am 19.12.2019 von 14:00-16:00 Uhr im Beratungsraum 554-555, Haus des Bauens und der Umwelt (Holbeinplatz 14, 18069 Rostock) stattfinden. Es ist für alle eingeladenen Interessenten verpflichtend. Bei Verhinderung ist die Teilnahme durch einen bevollmächtigten Vertreter sicherzustellen. Zweck des Einigungsverfahrens ist die individuelle Stellplatzzuweisung und Konsensbildung bei möglichen Interessenskonflikten. Wenn mehrere Carsharing-Anbieter Interesse an den gleichen Stellplätzen bekunden, wird zunächst versucht eine Einigung zu erzielen. Ist dies nicht möglich, entscheidet das Los. Die Übererfüllung der unter 4. genannten Zugangsvoraussetzungen an die Fahrzeuge ist kein Entscheidungskriterium. 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 – Mobilpunkt Stele  

Anlage 2 – Standort 1: Mobilpunkt S-Bahn-Brücke Ulmenstraße

Anlage 3 – Standort 2: Mobilpunkt Gertrudenplatz

Anlage 4 – Standort 3: Mobilpunkt Ulmenmarkt

Anlage 5 – Formblatt Interessensbekundung

Die Anlagen erhalten Sie auf Anforderung per Email von Frau Klimpel  uta.klimpel@rostock.de