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Erstantragstellung auf Wohngeld

Pressemitteilung vom 14.12.2004

Ab 1. Januar 2005 entfällt die Möglichkeit der Erstantragstellung auf Wohngeld in den Ortsämtern der Hansestadt Rostock. Bis auf Weiteres ist eine Antragstellung auf Wohngeld dann ausschließlich im Bereich Wohngeld des Sozialamtes Rostock, An der Hege 9, (Bürocontainer), 18055 Rostock, möglich.