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Erste Änderung der Entgeltordnung des Volkstheaters Rostock

Pressemitteilung vom 10.11.2005



Die Änderung der nachfolgenden Entgeltordnung soll dazu dienen, dass auch Inhaberinnen und Inhaber des Warnowpasses die Möglichkeit erhalten, zu günstigen Konditionen das Theater besuchen zu können.                         

Klaus-Dieter Hagen
Volkstheater

Öffentliche Bekanntmachung
Erste Änderung der Entgeltordnung des Volkstheaters Rostock § 1    Änderung

Die Entgeltordnung des Volkstheaters Rostock vom 30. April 2002, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 10 vom 15. Mai 2002, wird wie folgt geändert:

Nach § 2 Abs. 1 Buchstabe d) wird Folgendes eingefügt:

„e) Inhaberinnen und Inhaber des Warnowpasses haben die Möglichkeit, gegen Vorlage des Warnowpasses pro Vorstellung eine Karte zu erwerben. Der Preis der Karte beträgt 2 Euro. Im Großen Haus ist die Ausgabe auf die Preisgruppe III beschränkt. Diese Regelung gilt nicht für Gastspiele und Premieren und ist befristet bis zum 31. Juli 2006. § 2    In-Kraft-Treten

Die Erste Änderung der Entgeltordnung des Volkstheaters Rostock tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Rostock, 25. Oktober 2005

Roland Methling
Oberbürgermeister