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Erste OB-Direktwahl in Rostock

Pressemitteilung vom 28.02.2002



Der 14. April 2002 wird als wichtiges Datum in die Geschichte Rostocks eingehen. Acht Jahrhunderte nach Stadtgründung wählen die Hansestädter zum ersten Mal ihre Oberbürgermeisterin oder ihren Oberbürgermeister direkt. Der Wahlausschuss beschließt am 13. März 2002 über die Zulassung der einzelnen Wahlvorschläge. Aktiv wahlberechtigt sind alle Rostockerinnen und Rostocker, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und zum Wahltermin mindestens drei Monate, also spätestens ab dem 14. Januar 2002, in der Hansestadt gemeldet sind. Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein.

In der Zeit vom 11. bis 24. März 2002 erhalten alle Wahlberechtigten per Post ihre Wahlbenachrichtigungskarten. Dort ist auch das zuständige Wahllokal vermerkt. Wer bis zum 24. März 2002 keine Nachricht erhalten hat, sollte sich im Hauptwahlbüro in der Werftstraße 6 oder per Telefon unter (03 81) 3 81-83 91 melden und ggf. die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Im Städtischen Anzeiger wird am 3. April 2002 die Liste aller Wahlbezirke und Wahllokale veröffentlicht. Wer am Tag der Wahl nicht in Rostock ist, kann Briefwahlunterlagen mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte bis zum 12. April 2002, 18.00 Uhr, beim Amt für Statistik und Wahlen in der Werftstraße 6 beantragen. Die Briefe mit den Stimmzetteln müssen bis zum 14. April 2002 um 18.00 Uhr im Hauptwahlbüro in der Werftstraße 6 vorliegen, um noch in die Auszählung zu gelangen.

Am 14. April 2002 sind die Wahllokale zur Stimmabgabe in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und anschließend zur öffentlichen Auszählung des Ergebnisses im Wahlbezirk geöffnet. Ab 18 Uhr werden von den Wahlvorständen in den 170 Wahllokalen sowie von den Briefwahlvorständen die Stimmen ausgezählt. Wählerinnen und Wähler können dies in den Wahllokalen verfolgen und sich von der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl überzeugen. Obwohl sich bereits zahlreiche Rostockerinnen und Rostocker als Wahlhelfer gemeldet haben, werden noch dringend Wahlvorsteher gesucht. Informationen dazu erteilt das Amt für Statistik und Wahlen unter Tel. (03 81) 3 81-83 02. Sollte es im ersten Wahlgang am 14. April 2002 keiner Bewerberin oder keinem Bewerber gelungen sein, über fünfzig Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen auf sich zu vereinigen, findet am 28. April 2002 eine Stichwahl statt. Dann treten nur noch die beiden Bewerberinnen bzw. Bewerber an, die die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnten.

Wer sich möglichst schnell über das Wahlergebnis informieren möchte, sollte am Wahltag ab 18 Uhr ins Rathaus kommen. Dort wird bis zum Vorliegen des vorläufigen Wahlergebnisses ein Informationszentrum eingerichtet, das allen interessierten Rostockerinnen und Rostockern sowie den Medien offen steht. Aber auch auf den Internetseiten der Hansestadt unter der Adresse www.rostock.de werden die Ergebnisse verfügbar gemacht. Bei Nachfragen rund um die Oberbürgermeister-Wahl steht das Amt für Statistik und Wahlen unter Tel. (03 81) 3 81-82 98 gern zur Verfügung.  i