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Erträge der Otto und Clara Gütschow-Stiftung für mildtätige Zwecke

Pressemitteilung vom 13.08.2004

Die Ausreichung der Erträge aus dem Stiftungskapital der Otto und Clara Gütschow-Stiftung für das Jahr 2004 wird öffentlich ausgeschrieben. Die Erträge können an Körperschaften bzw. Vereinigungen ausgereicht werden, die vorwiegend mildtätige Zwecke verfolgen. Insbesondere geht es um die Förderung von Suppenküchen und Teeanstalten sowie Wärmestuben für die Ärmsten der Hansestadt Rostock. Die Benutzung dieser Einrichtungen soll ohne Unterschied des Geschlechts und des Alters, der Konfession und des Standes gewährt werden. Die Höhe des Ertrages für das Jahr 2004 beträgt 15.000 Euro. Vorschläge und Bewerbungen sind bitte bis zum 31. August 2004 schriftlich an den Senator für Umwelt, Soziales und Gesundheit, St.-Georg-Straße 109, Haus II, 18055 Rostock, einzureichen.