Erweiterte Ladenöffnungszeiten
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung über erweiterte Ladenöffnungszeiten
Auf der Grundlage des § 6 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der zur Zeit gültigen Fassung legt der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock fest, dass eine Ladenöffnung für Gewerbetreibende anlässlich der „Warnemünder Weihnachtszeit“
am Sonntag, 2. Dezember 2012, von 11.30 bis 20.00 Uhr
in Rostock, Ortsteil Warnemünde
freigegeben wird.
Hans-Joachim Engster
Leiter des Stadtamtes