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Erweiterte Ladenöffnungszeiten

Pressemitteilung vom 25.01.2012

Öffentliche Bekanntmachung über erweiterte Ladenöffnungszeiten

Gemäß § 10 Ladenöffnungsgesetz M-V in Verbindung mit § 4 der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr (Bäderverkaufsverordnung - BädVerkVO M-V) vom 13. Juli 2010 legt der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die verkaufsoffenen Sonntage in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2012, wie folgt fest:

5. Februar 2012
1. April 2012
7. Oktober 2012
2. Dezember 2012

Die Öffnung erfolgt jeweils in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes M-V haben die Geschäfte in der Rostocker Innenstadt an folgenden Samstagen bis 24.00 Uhr geöffnet:

26. Mai 2012
1. September 2012.

Der Geltungsbereich dieser Festlegung erstreckt sich auf folgende Straßenzüge:

- Kröpeliner Tor, Lange Straße (beidseitig), Nordseite: einschließlich Unterlagerung, Neuer Markt, Steinstraße (beidseitig), Steintor und Rosengarten
- Stadthafen begrenzt durch „Am Kabutzenhof“ und Grubenstraße, südlich begrenzt durch „Warnowufer“ und „Am Strande“

Hans-Joachim Engster
Leiter des Stadtamtes