Erweiterte Ladenöffnungszeiten in Warnemünde
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Warnemünde
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuregelung der Ladenöffnungszeiten vom 18. Juni 2007 gemäß § 6 - Verkauf aus besonderem Anlass - legt der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock fest, dass eine Ladenöffnung für die Gewerbetreibenden in Warnemünde anlässlich des „3. Warnemünder Wintervergnügen“
am Sonntag, 5. Februar 2012, von 11.30 bis 20.00 Uhr
im Ortsteil Warnemünde
frei gegeben wird.
Hans-Joachim Engster
Leiter des Stadtamtes