Erweiterte Ladenöffnungszeiten in Warnemünde
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung Erweiterte Ladenöffnungszeiten in Warnemünde
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuregelung der Ladenöffnungszeiten vom 18. Juni 2007 gemäß § 3 - Allgemeine Öffnungszeiten - legt der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock fest, dass eine Ladenöffnung für die Gewerbetreibenden in Warnemünde anlässlich der
„1. Warnemünder Einkaufsnacht“
am Sonnabend, 6. August 2011 bis 24.00 Uhr (Mitternachtsshopping) frei gegeben wird.
Hans-Joachim Engster
Leiter des Stadtamtes