Erweiterung und Absperrung der Fußgängerzone im Stadtzentrum
Pressemitteilung vom
26. Februar 2003
Erweiterung und Absperrung der Fußgängerzone im Stadtzentrum
In Anlehnung an die im Dezember 2000 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossenen Leitlinien zur Stadtentwicklung wurde mit der Installation des versenkbaren Pollers im Bereich Breite Straße/Lange Straße im Frühjahr 2002 eine erste Maßnahme umgesetzt, um die Fußgängerzone gegen ständiges unbefugtes Befahren und Beparken zu schützen. Weitere Maßnahmen werden einem Gesamtkonzept folgend vorbereitet.
Bauarbeiten für eine Versenkpolleranlage in der Eselföterstraße beginnen, sobald die Witterungsverhältnisse es erlauben. Zwei weitere Anlagen werden zusammen mit der Umgestaltung des Jakobikirchplatzes unmittelbar hinter der Zufahrt zur Tiefgarage “Kröpeliner Straße" und am Beginn des Wirtschaftsweges hinter der Kröpeliner Straße in noch diesem Jahr fertiggestellt. Auch im Bereich Ziegenmarkt/Kistenmacherstraße wird im Rahmen der für dieses Jahr von der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (RGS) geplanten Umgestaltung der Einbau von zwei Polleranlagen vorbereitet. Eine Versenkpolleranlage kostet incl. aller Ausstattungen und Leistungen etwa 30 000 Euro. Die Errichtung der zur vollständigen Absperrung erforderlichen weiteren Anlagen erfolgt entsprechend nachfolgender Prioritätsliste.
2002:
Breite Straße/Lange Straße durch das Tiefbauamt
2003:
Eselföterstraße durch das Tiefbauamt Bei der Jakobikirche durch die RGS Wirtschaftsweg Jakobikirchplatz durch die RGS Kistenmacherstraße durch die RGS Ziegenmarkt (später Lange Straße) durch die RGS
2004:
Neuer Markt durch die RGS
ab 2005:
Buchbinderstraße durch das Tiefbauamt Kuhstraße durch das Tiefbauamt Faule Grube durch das Tiefbauamt Rungestraße durch das Tiefbauamt Heiligengeisthof durch das Tiefbauamt Breite Straße/Kröpeliner Straße durch das Tiefbauamt Universitätsplatz durch das Tiefbauamt
Punktuelle Absperrungen der Zufahrten, z.B. am Universitätsplatz und in der Pädagogienstraße, eine Reduzierung der erteilten Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten und verschärfte Kontrollen durch die Polizei konnten den unerlaubten Fahrzeugverkehr bisher nicht in dem gewünschten Maße vermindern.
Da die Belieferung der meisten Geschäfte nur über den Fußgängerbereich erfolgen kann und eine ständige Zufahrtmöglichkeit für die Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste notwendig ist, kam eine einfache Absperrung der gesamten Fußgängerzone mit festen Pollern nicht in Betracht. In einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Ämtern der Stadtverwaltung, der RGS, dem City-Kreis und dem Einzelhandelsverband Nord-Ost wurde eine Lösung erarbeitet und abgestimmt. Diese beinhaltet die Absperrung aller Zufahrten durch Versenkpoller, welche sich zu den Lieferzeiten täglich von 6 bis 10 Uhr und von 19 bis 22 Uhr vollautomatisch senken, wieder verschließen und außerhalb dieser Zeiten nur durch wenige Berechtigte mit Magnetkarten zu bedienen sind.
Voraussetzung für die Sperrung war jedoch die Erweiterung der Fußgängerzone um bestimmte Zufahrtsstraßen bzw. Straßenabschnitte, um enge Sackgassen ohne Wendemöglichkeit zu vermeiden. Die für die Umwidmung der betreffenden Bereiche zur Fußgängerzone notwendige Teileinziehung wurde nach Abwägung der dazu eingegangenen Hinweise, Kritiken und Empfehlungen durch das Wirtschaftsministerium in Schwerin am 15. April 2002 verfügt.
Eigentümer von Grundstücken innerhalb der Fußgängerzone können auf Antrag beim Tiefbauamt der Hansestadt Rostock, Holbeinplatz 14, 18069 Rostock, eine Magnetkarte zur Öffnung der jeweiligen Poller außerhalb der Lieferzeiten erwerben, wenn auf den Grundstücken Pkw-Stellplätze vorhanden sind. Dieses ist im Rahmen der Beantragung nachzuweisen. Inhaber von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone erhalten nach Vorlage dieser ebenfalls eine Magnetkarte im Tiefbauamt.
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