Home
Navigation

Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wurde unterzeichnet

Pressemitteilung vom 25.10.2017

Am 25. Oktober 2017 haben Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling und der Präsident der Rostocker Bürgerschaft Dr. Wolfgang Nitzsche im Rostocker Rathaus die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" unterzeichnet. Die Bürgerschaft der Hansestadt hatte in ihrer letzten Sitzung am 11. Oktober 2017 einer entsprechenden Beschlussvorlage mehrheitlich zugestimmt.

Entwickelt wurde die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas. Alle Kommunen in Europa sind aufgerufen, diese Charta zu unterzeichnen und sich somit formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen innerhalb ihres Hoheitsgebietes umzusetzen.

Die Charta bietet für das Thema Gleichstellung von Frauen und Männern einen gesamteuropäischer Rahmen. Darin sind Grundsätze und zugleich Ziele festgelegt, wie zum Beispiel die Bekämpfung von Diskriminierungen und Benachteiligungen, die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten, die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen und die Beseitigung von Geschlechterstereotypen.

Ende April 2017 hatten sich auf Einladung der Rostocker Gleichstellungsbeauftragten Brigitte Thielk im Rathaus der Hansestadt über 80 Teilnehmende zur Auftakt- und Informationsveranstaltung zur „EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" mit der Erstellung und Gestaltung eines Gleichstellungs-Aktionsplans auseinandergesetzt. Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich die Hansestadt Rostock, den Gleichstellungs-Aktionsplan, der die für diesen Zweck vorgesehenen Prioritäten, Aktivitäten und Ressourcen beinhalten wird, innerhalb von zwei Jahren zu erarbeiten.

Rostock verfolgt schon lange eine institutionelle Gleichstellungspolitik. Neben dem Beschluss zur Anwendung des Gender Mainstreaming-Prinzips in allen Bereichen der Stadtverwaltung als interne Maßnahme im Jahre 2001, konnten vielfältige Projekte, Netzwerke und Maßnahmen in der Hansestadt angeregt und in Gang gesetzt werden, die als Grundlage für die Erarbeitung des Gleichstellungs-Aktionsplanes dienen können. Gleichstellungspolitik ist trotz zahlreicher gesetzlicher und institutioneller Fortschritte weiterhin wichtig und notwendig. Für die Gleichstellungsarbeit bietet diese Charta die Chance, aktuelle Schwerpunkte festzulegen, Vorhaben zu synchronisieren und sich langfristig auf Prioritäten zu einigen. Die Hansestadt Rostock ist die erste Kommune in Mecklenburg-Vorpommern, die die Europäische Charta für die Gleichstellung unterzeichnet. Rostock hat die besten Voraussetzungen, um die Ziele der Charta zu erreichen und die Handlungsfelder mit Leben zu erfüllen.