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Fördermittel können jetzt beantragt werden

Pressemitteilung vom 02.05.2001

2. Mai 2001

Fördermittel können jetzt beantragt werden

6.930 Wohnungen wurden im vergangenen Jahr in der Hansestadt Rostock mit über 44 Millionen Mark Fördermitteln modernisiert und instand gesetzt. 44 eigengenutzte Eigenheime bzw. Eigentumswohungen entstanden dank Zweiten Förderungsweges. Auch in diesem Jahr können wieder Fördermittel beantragt werden.

Über 187 Millionen Mark stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr für die Wohnungsbauförderung zur Verfügung. Zinsgünstige Darlehen werden beispielsweise beim nachträglichen Anbau von Balkonen, beim Einbau von Brennwertkesselanlagen und -thermen sowie für den barrierefreien Umbau von Wohnungen für behinderte und ältere Menschen gewährt. Erstmals werden in diesem Jahr auch Fördermittel für den Umbau von Wohngebäuden zu altengerechten Miet- und Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangebot ausgegeben.

Für Bauvorhaben 2001 im Rostocker Stadtgebiet können wie in den Vorjahren die jeweiligen Wohnungsbaufördermittel im Bauamt in der Abteilung Wohnungswesen und -förderung im Haus des Bauwesens am Holbeinplatz 14 beantragt werden. Hier werden die Antragsteller auch beraten und erhalten Formulare. Interessenten können Einsicht nehmen in die Förderrichtlinien. Einen Rechtsanspruch auf Wohnungsbaufördermittel gibt es nicht. Die Fördermaßnahme darf nicht vor Bewilligung der Fördermittel begonnen werden.

Informationen, Auskünfte und Beratung gibt es im Bauamt zu den Sprechzeiten am Dienstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17.30 Uhr und am Donnerstag von 9 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr.