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Na­vi­ga­ti­on

Falt­blatt in­for­miert über Ent­sor­gung von Alt­fahr­zeu­gen

Pres­se­mit­tei­lung vom 16.03.2009

Das Amt für Um­welt­schutz hat jetzt ein Falt­blatt zur Alt­fahr­zeug-Ver­ord­nung her­aus­ge­ge­ben. Es rich­tet sich an al­le Fahr­zeug­hal­ter, die sich ih­res Alt­fahr­zeu­ges ent­le­di­gen wol­len, weil es kei­nen rea­len Markt­wert mehr be­sitzt und nicht mehr für den Stra­ßen­ver­kehr zu­ge­las­sen wer­den soll bzw. weil ei­ne Zu­las­sung aus tech­ni­schen Grün­den nicht mehr mög­lich ist.

Das Falt­blatt in­for­miert über die laut Alt­fahr­zeug-Ver­ord­nung vor­ge­schrie­be­nen Ent­sor­gungs­we­ge und weist auf mög­li­che Ge­set­zes­ver­stö­ße hin. Es liegt in al­len Orts­äm­tern, auf den Re­cy­cling­hö­fen, bei der Stadt­ent­sor­gung Ros­tock, im Amt für Um­welt­schutz und bei der Zu­las­sungs­stel­le der Han­se­stadt Ros­tock aus.