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Faltblatt informiert über Entsorgung von Altfahrzeugen

Pressemitteilung vom 16.03.2009

Das Amt für Umweltschutz hat jetzt ein Faltblatt zur Altfahrzeug-Verordnung herausgegeben. Es richtet sich an alle Fahrzeughalter, die sich ihres Altfahrzeuges entledigen wollen, weil es keinen realen Marktwert mehr besitzt und nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen werden soll bzw. weil eine Zulassung aus technischen Gründen nicht mehr möglich ist.

Das Faltblatt informiert über die laut Altfahrzeug-Verordnung vorgeschriebenen Entsorgungswege und weist auf mögliche Gesetzesverstöße hin. Es liegt in allen Ortsämtern, auf den Recyclinghöfen, bei der Stadtentsorgung Rostock, im Amt für Umweltschutz und bei der Zulassungsstelle der Hansestadt Rostock aus.