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Fischereijahr ab 1. Januar 2002 neu definiert

Pressemitteilung vom 13.11.2001

13. November 2001

Fischereijahr ab 1. Januar 2002 neu definiert

Ab 1. Januar 2002 entspricht das Fischereijahr dem laufenden Kalenderjahr. Dies hat die Bürgerschaft der Hansestadt am 10. Oktober beschlossen. Für alle Gewässer, für die die Hansestadt Rostock das Fischereirecht besitzt, gilt das Fischereijahr künftig vom 1. Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Nur bis zum 31. Mai 2002 gültige Angler-Jahreskarten verlängern sich automatisch bis zum 31. Dezember 2002.

Fischereisatzung