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Freie Wege für Rettungsdienste - Grundstückseigentümer für Winterdienst verantwortlich

Pressemitteilung vom 30.10.2002

30. Oktober 2002

Freie Wege für Rettungsdienste - Grundstückseigentümer für Winterdienst verantwortlich

Um Rettungsdiensten und Versorgungsfahrzeugen auch in den Wintermonaten ungehinderte und schnelle Zufahrten zu sichern, muss ein reibungsloser Winterdienst in Rostock garantiert werden. Neben dem Winterdienst durch die Hansestadt müssen auch Grundstückseigentümer, denen laut Straßenreinigungssatzung Reinigung und Winterdienst übertragen wurden, ihre Anliegerpflichten erfüllen. Der Winterdienst umfasst dabei die anliegende Gehweglänge in einer Breite von 1,50 Metern, die Hälfte der anliegenden Fahrbahnbreite, soweit die Satzung dies festlegt, und die Beräumung der Abfallbehälterstellplätze. Schnee- und Glatteis müssen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr unverzüglich nach dem Schneefall bzw. bei Glatteisbildung beseitigt werden. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte muss bis 7.00 Uhr des Folgetages entfernt werden. Als Streumittel sind nur abstumpfende Stoffe wie Sand und Kies zugelassen. Auftauende Mittel wie Salz dürfen nicht verwendet werden. Streugut in Kleinstmengen kann bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH, Petridamm 25-27, gekauft und selbst abgeholt werden. Weitere Fragen zum Winterdienst beantwortet Ullrich Böttner vom Amt für Umweltschutz unter der Telefonnummer 381-7305. Die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock ist im Internet zu finden unter { http://www.rostock.de }www.rostock.de, Stichwort “Straßenreinigungssatzung”. x x

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