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Freilandhaltung wieder erlaubt

Pressemitteilung vom 12.05.2006

Im gesamten Stadtgebiet der Hansestadt Rostock mit Ausnahme eines rund 500 Meter breiten Festlandstreifens um den Rostocker Breitling ist ab morgen (13. Mai 2006) wieder Freilandhaltung von Geflügel erlaubt.

Dies teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock mit. Die Ausnahmegenehmigung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung enthält einige Auflagen für Tierhalter. So Ist beispielsweise sicherzustellen, dass Tiere nur an den Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Sie dürfen auch kein Oberflächenwasser trinken, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben. Geflügelmärkte, -schauen und -ausstellungen sind verboten. Wer Geflügel nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen hält, muss jedes verendete Tier auf eine mögliche Influenza-A-Virusinfektion untersuchen lassen.

Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung ist im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Am Westfriedhof 2, über den Aushang am Rathaus und in den Ortsämtern und hier (download pdf, 78 kb) einzusehen. Weitere Fragen beantwortet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Amt Westfriedhof 2, Tel. 381-8600.