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Freiwilligendienste in der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 19.05.2011

Am 2.Mai 2011 sind durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt das Wehrrechts-änderungsgesetz 2011 und das Bundesfreiwilligendienstgesetz in Kraft getreten.

Durch das Wehrrechtsänderungsgesetz wird die allgemeine Wehrpflicht des Grund-gesetzes (Art.12a) nicht gänzlich abgeschafft, aber ab dem 1.Juli 2011 unbefristet ausgesetzt. Dies hat den gleichzeitigen Wegfall des Zivildienstes als pflichtigen Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer zur Folge.
Das Bundesfreiwilligendienstgesetz soll ab dem 1.Juli 2011 die durch den Wegfall des Zivildienstes entstehenden Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur kompensieren.

Der Bundesfreiwilligendienst bietet Frauen und Männern aller Generationen nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht die Möglichkeit sich für das Allgemeinwohl zu engagieren. Die Freiwilligen können insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich wichtige gesellschaftliche Dienste für einen Zeitraum von 6 bis 24 Monaten (Regelzeit 12 Monate) erbringen. Die Beschäftigung erfolgt in der Regel in Vollzeit (40 Wochenstunden), bei Freiwilligen ab 27 Jahren ist auch eine Teilzeit-beschäftigung von mindestens 20 Wochenstunden möglich. Die Freiwilligen erhalten dafür ein Taschengeld (max.330,- Euro) und es können Zuschüsse für Verpflegung, Fahrkosten, Arbeitskleidung und Unterkunft gewährt werden. Während des Bundesfreiwilligendienstes sind sie sozialversichert und zur Vermittlung von sozialen, ökologischen und kulturellen Kompetenzen werden sie pädagogisch (Seminare) begleitet.

In der Hansestadt Rostock sind vom Wegfall des Zivildienstes die Einsatzstellen im Amt für Schule und Sport, im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, im Amt für Umweltschutz und im Stadtforstamt betroffenen. In diesen Bereichen leisteten bis zu 40 Zivildienstleistende gleichzeitig ihren Dienst ab. Dabei trugen sie seit 1990 wesentlich zur Aufgabenerfüllung der jeweiligen Ämter bei. Die Begleitung und Betreuung von Kindern mit Förderungsbedarf im Schulalltag, die Unterstützung bei der Unterhaltung von Grün- und Friedhofsanlagen, die Kontrolltätigkeiten in der Umweltaufsicht und die Beräumung von illegalen Abfallentsorgungen mit dem „Klar Schiff“-Mobil sowie die Forstpflege, der Schutz vor Waldbränden und die Unterstützung von Artenschutzprojekten waren die Schwerpunkte des Zivildiensteinsatzes.

Damit die Hansestadt Rostock diese Aufgaben nach dem Wegfall des Zivildienstes auch weiterhin fortführen kann, beschloss die Bürgerschaft am 9.März 2011 (2011/AN/1998) die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes ab Juli 2011.

Um die Möglichkeiten eines gemeinwohlorientierten Engagements im neuen Bundes-freiwilligendienst in der Gesellschaft bekannt zu machen, wird die Bundesfamilien-ministerin Dr. Kristina Schröder am 16.Mai 2011 eine überregionale Anzeigen- und Plakatkampagne medienwirksam starten. Die Hansestadt Rostock wird 2 Tage später ihre konkreten Einsatzbereiche und Tätigkeitsschwerpunkte im Bundesfreiwilligendienst regional vorstellen und bewerben. Dies erfolgt durch Aushang und Auslegung von Plakaten und Flyern in Schulen und öffentlichen Einrichtungen der Stadt sowie durch Bekanntmachung im Internet und regionalen Medien.