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Friedhofsgebührensatzung wurde geändert

Pressemitteilung vom 07.02.2001



Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hatte in ihrer Sitzung am 31. Januar 2001 die Dritte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Rostock beschlossen. Eine Vielzahl von Gebühren für Dienstleistungen der Abteilung Friedhofswesen des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege wurden angepasst. „Diese Anpassung ist erforderlich durch eine Erweiterung des Dienstleistungsangebots und in Folge der allgemeinen Preissteigerungen. Auch die Ergebnisse der Prüfung durch den Landesrechnungshof wurden berücksichtigt“, erläutert Karina Jens, Senatorin für Umwelt und Ordnung. Mit der Gebührenveränderung werden in der Abteilung Friedhofswesen nun alle gebührenrelevanten Kosten durch Gebühreneinahmen abgedeckt. Aus dem städtischen Haushalt wird die Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns mit einem Anteil von etwa 15% an den Gesamtkosten finanziert.

Auf Anregung von Bürgerinnen und Bürgern zu Möglichkeiten einer anonymen Sargbestattung wird ab Mai 2001 auf dem Westfriedhof diese Möglichkeit geschaffen. Die Gebühr in Höhe von 4.000 DM beinhaltet den Bestattungsplatz und die Pflege der Grabanlage für 20 Jahre. Die allgemeinen Preissteigerungen schlagen sich insbesondere bei den Einäscherungsgebühren durch erhöhte Ausgaben für Strom und Gas nieder. In die Berechnungen sind erste Erfahrungen aus der 1999 eingeführten Kosten- und Leistungsrechnung im Amt für Stadtgrün eingeflossen. Die Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip konnte konkret beziffert werden.