Frischer Fisch darf zu Silvester verkauft werden
Pressemitteilung vom
22. Dezember 2000
Frischer Fisch darf zu Silvester verkauft werden
Spezialverkaufsstellen dürfen am 31. Dezember frischen und lebenden Fisch von 9.00 bis 12.00 Uhr verkaufen. Dies geht aus einer Bewilligung des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern im Einvernehmen mit der Sozialministerin hervor.