Fundbüro bietet Versteigerung ab 7. April
Pressemitteilung vom
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, über das Internet im folgenden Zeitraum versteigern lassen. Dies findet durchgehend ab 7. April 2022, 19 Uhr, bis spätestens 17. April 2022, 19 Uhr, statt.
Unter den Hammer kommen unter anderem Fahrräder, Handys, Schmuck, Uhren, Schirme, Lautsprecher, Roller, Kopfhörer und Kleiderständer. Die Fundsachen werden ab 10. März 2022 im Internet Portal unter www.rostock.de/fundbuero in einer Vorschau angeboten und zum oben genannten Versteigerungszeitraum versteigert.
Die Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte bis zum 6. April 2022 beim Stadtamt, Fundbüro, geltend zu machen.