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Fundbüro versteigert online ab 7. April

Pressemitteilung vom 01.04.2022 - Umwelt und Gesellschaft

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, über das Internet versteigern lassen. Dies findet durchgehend ab 7. April 2022, 19 Uhr, bis spätestens 17. April 2022, 19 Uhr, statt.

Unter den Hammer kommen unter anderem Fahrräder, Handys, Schmuck, Uhren, Schirme, Lautsprecher, Roller, Kopfhörer und Kleiderständer. Die Fundsachen waren seit 10. März 2022 im Internet-Portal unter www.rostock.de/fundbuero in einer Vorschau angeboten worden. Die Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte bis zum 6. April 2022 beim Stadtamt, Fundbüro, geltend zu machen.