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Fundsachen gehen online

Pressemitteilung vom 18.08.2016

Wer Verlorenes in Rostock sucht, kann künftig auch auf das Internet setzen. Die Fundbüros der Stadtverwaltung und der Rostocker Straßenbahn AG werden in der Zeit vom 8. bis 18. September 2016 Fundsachen mit Hilfe des Internets versteigern.

„Wir wollen so den Service-Charakter unseres Fundbüros stärken und den Verwaltungsaufwand senken, es aber auch für interessierte Käuferinnen und Käufer leichter machen, das eine oder andere Schnäppchen zu machen“, so Dr. Chris Müller, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock. „Dieses E-Gouvernment-Projekt, das auf eine bereits von vielen Fundbüros bundesweit genutzte Plattform der GMS Bentheimer Softwarehaus GmbH aufsetzt, wird die Qualität unserer Dienstleistungen in diesem Bereich erheblich verbessern“, freut sich der Senator.

„Durch die gemeinsame Auktion ist das Angebot für die Käufer einfach größer“, ist RSAG-Vorstand Michael Schroeder überzeugt. „Wir freuen uns, dass viele hochwertige technische Geräte so wieder genutzt werden können. Bisher mussten die Mobiltelefone nach Löschung der vorhandenen Daten fachgerecht entsorgt werden, obwohl sie intakt waren“, erklärt Michael Schroeder.

Schon jetzt können die Angebote unter den Internetadressen www.rostock.de/fundbuero bzw. www.rsag-online.de/fundsachen angesehen werden. Für die erste gemeinsame Online-Aktion können dann ab 8. September 2016 im Internet Angebote abgegeben werden. Die Online-Aktion der Rostocker Straßenbahn AG beginnt an diesem Tag ab 17 Uhr, Angebote für Fundsachen aus dem städtischen Fundbüro können ab 19 Uhr abgegeben werden. Die Aktionen werden am 18. September 2016 um 17 Uhr (für Fundsachen der RSAG) bzw. um 19 Uhr (für Fundsachen des städtischen Fundbüros beendet.

Während der Internet-Auktionen fallen die Preise in regelmäßigen Abständen bis hin zum angegebenen Mindestpreis. Ein Online-Kauf zum jeweils aktuellen Preis ist möglich, aber auch die Gebotsabgabe für einen Wunschpreis, bei dessen Erreichen dann automatisch an den Erstbietenden der Zuschlag erfolgt. Versteigert werden in diesem Jahr zahlreiche Fahrräder und Mobiltelefone, aber auch Fotoapparate, Schmuck, Taschen Laptops und sogar ein Snowboard.

Allein bei der Stadtverwaltung werden jährlich etwa 5.000 Fundstücke abgegeben. Ein Großteil davon findet tatsächlich den Weg zum rechtmäßigen Eigentümer. Was übrig bleibt, wurde bisher i.d.R. einmal jährlich auf dem Vorplatz des Stadtamtes versteigert.

Ab September 2016 wird die Stadtverwaltung ihren Fundbüro-Service um eine weitere Komponente erweitern. Alle im städtischen Fundbüro abgegebenen Fundsachen werden dann in einer Datenbank erfasst und sind im Internet unter der Adresse www.rostock.de/fundbuero recherchierbar. So kann man anhand von Angaben zu dem verlorenen Gegenstand schnell recherchieren, ob das Gesuchte beim Fundbüro abgegeben wurde. Im Gegensatz zu Auktionen werden von den Fundsachen jedoch keine Fotos veröffentlicht. Um Missbrauch zu verhindern, wird zudem mindestens ein Sicherheitsmerkmal nicht veröffentlicht, um die eindeutige Identifizierung des Eigentümers der Fundsache zu ermöglichen. „Mit diesem Angebot vermeiden wir vergebliche Wege für die Suchenden und hoffen, unseren Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren zu können“, so Senator Dr. Chris Müller.

Für Gegenstände, die in Bussen und Bahnen der Rostocker Straßenbahn AG verloren gingen oder vergessen wurden, steht die Rostocker Straßenbahn AG unter Tel. 0381 802-1900 zur Verfügung. Sollten sich aus der Fundsache Angaben zum Eigentümer herleiten lassen (z. B. Personalausweis), wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt. Für die Aufbewahrung von Fundsachen sowie für die Ausstellung einer Verlustbescheinigung (z. B. Radverlust) für die Versicherung wird auf Grundlage einer Kostenverordnung des Innenministeriums eine Gebühr erhoben.

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt und diese nicht an den Verlierer oder Eigentümer zurückgibt, hat nach § 965 BGB den Fund unverzüglich anzuzeigen. Damit der Eigentümer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, sollten Fundgegenstände entweder im Fundbüro oder bei den Ortsämtern abgegeben werden. So genannte Bagatellfunde mit einem Veräußerungswert von nicht mehr als zehn Euro sind nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig.

Kontakt:
Stadtamt, Fundbüro
Charles-Darwin-Ring 6, Zimmer 024, 18059 Rostock
Tel. 0381 381-3136

Öffnungszeiten:
montags und freitags 9 bis 12 Uhr
dienstags 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
donnerstags 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr