Home
Navigation

Fundsachen-Versteigerung über das Internet beginnt am Donnerstag

Pressemitteilung vom 11.07.2017

Die Hansestadt Rostock wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, über das Internet unter der Adresse www.rostock.de/fundbuero im Zeitraum ab 13. Juli 2017, 19 Uhr, bis spätestens 23. Juli 2017, 19 Uhr versteigern lassen. Darauf weist das Stadtamt hin.

Unter den Hammer kommen u.a. Fahrräder, Handys, Fotoapparate, Schmuck, Uhren, Bekleidung, Rollstuhl, Werkzeug, Spielzeug, Schirme, Gammastrahlenmesser, Kinderwagen sowie elektrische Geräte. Seit 15. Juni 2017 stehen Fundsachen, die bei der Hansestadt Rostock abgegeben wurden, in dem Internet-Portal mit einer Vorschau bereit. Noch bis zum 12. Juli 2017 können Empfangsberechtigte gemäß § 980 BGB ihre Rechte bis beim Fundbüro geltend machen.

Wie bei herkömmlichen Vor-Ort-Versteigerungen von Fundsachen auch werden die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigung geprüft. Es wird weder eine Garantie noch Gewährleistung gegeben. Ein Umtausch oder Rücktritt vom Kauf ist nicht möglich.