Home
Navigation

Gästeparkkarten für Warnemünde erhältlich

Pressemitteilung vom 27.02.2001



Ab sofort können Anträge zum Erhalt von Gästekarten für Beherbergungsbetriebe, die zum Parken in den ausgewiesenen Anwohnerparkgebieten von Warnemünde berechtigen, im Ortsamt Warnemünde, Alexandrinenstraße 119a, 18119 Warnemünde oder im Stadtamt, Abteilung Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock, zu den unten genannten Öffnungszeiten gestellt werden.

Diese formlosen Anträge müssen den Nachweis der Zimmervermietung, beglaubigt durch die Tourismuszentrale in Warnemünde enthalten. Durch das Stadtamt, Abteilung Verkehrsan-gelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, erfolgt die Prüfung und Bescheidung des Antrages.

Die Gästeparkkarten (gültig für die Anwohnerparkgebiete in Warnemünde) sind auf der Grundlage eines Modellversuches nur für den Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober 2001 gültig. Gegen eine Verwaltungsgebühr von 100,- DM werden diese in reduzierter Anzahl (max. 50% zum bisherigen Vergabestand) vom Stadtamt, Abteilung Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, ausgestellt.

Die gegenwärtig noch im Umlauf befindlichen Gästeparkkarten behalten noch bis zum 30. April 2001 ihre Gültigkeit. Das Stadtamt, Abteilung Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben weist nachdrücklich darauf hin, dass bei verlorengegangenen Gästeparkkarten kein Ersatz erfolgt. Tagesparkkarten sind an den dafür vorgesehenen Parkautomaten erhältlich.

Öffnungszeiten

Ortsamt Warnemünde
Montag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag: 12 bis 16 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

Stadtamt,
Abteilung Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben
Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Karina Jens
Senatorin für Umwelt und Ordnung