Gebührenbescheide an Grundstückseigentümer verschickt
Pressemitteilung vom
28. November 2002
Gebührenbescheide an Grundstückseigentümer verschickt
Die Hansestadt Rostock verschickt derzeit Gebührenbescheide zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes “Untere Warnow-Küste” (WBV), teilt das Amt für Umweltschutz mit. Rückwirkend ab dem Jahr 2000 werden Grundstückseigentümer entsprechend der Größe und der Nutzung ihrer Flächen zur Erstattung der von der Hansestadt Rostock dem WBV geschuldeten Beiträge herangezogen.
Der WBV pflegt und unterhält Bäche und Gräben, einschließlich verrohrter Abschnitte und technischer Anlagen. Die Hansestadt Rostock ist mit ihrem Territorium gesetzlich zur Mitgliedschaft und damit zur Zahlung von Verbandsbeiträgen an den Verband verpflichtet. Die Stadt ihrerseits kann die an den WBV zu zahlenden Beiträge auf alle Grundstücke umlegen. Das Kommunalabgabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern lässt eine bis zu vier Jahre rückwirkende Festsetzung der Gebühr zu.
zur Satzung -> über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge x x
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