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Geflügelpest: Maßnahmen zum Schutz von Hausgeflügel

Pressemitteilung vom 24.02.2006

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock hat mit sofortiger Wirkung eine Tierseuchenverfügung erlassen, die Maßnahmen zum Schutz von Hausgeflügel vor dem Grippe-Virus H5N1 festlegt. Entsprechend dem Status der Hansestadt Rostock als Geflügelpest-Beobachtungsgebiet bis mindestens 21. März 2006 dürfen Geflügelstallungen ausschließlich vom Tierhalter oder von ihm beauftragte Personen betreten werden.

An den Stallein- und -ausgängen ist eine Desinfektion des Schuhwerkes vorzunehmen. Ställe dürfen nur mit separatem Schuhzeug und in Schutzkleidung betreten werden. Außerdem sind der Transport von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln aus dem Beobachtungsgebiet innerhalb der ersten 15 Tage sowie das Zusammenführen von Geflügel, z.B. auf Märkten, untersagt. Die Hauptzufahrtsstraßen nach Rostock, also Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, wurden mit Hinweisschildern ausgestattet, die die Aufschrift "Geflügelpest - Beobachtungsgebiet" tragen.

Alle Halter von Geflügel werden nochmals aufgefordert, ihrer Meldepflicht nachzukommen und Geflügelhaltungen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Tel. 0381 381-8601 anzuzeigen. Ebenfalls anzeigepflichtig ist die Haltung in Volieren, die nach oben hin abgeschlossen sein müssen und Kontakt zu Wildgeflügel nicht ermöglichen dürfen.

Alle Rostockerinnen und Rostocker werden nochmals gebeten, Funde von kranken oder toten Vögeln sofort der Leitstelle der Rostocker Berufsfeuerwehr unter Tel. 112 zu melden. Auch kleinere Vögel dürfen - im Gegensatz zur heutigen Berichterstattung einer Tageszeitung - nicht über den Hausmüll entsorgt werden!

Die Tierseuchenverfügung wird im vollen Wortlaut am 25. Februar 2006 in den Rostocker Tageszeitungen veröffentlicht sowie am 8. März 2006 im STÄDTISCHEN ANZEIGER. Sie kann auch auf der Internetseite der Hansestadt Rostock eingesehen werden: Die Tierseuchenverfügung