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Geflügelpest-Sperrgebiet aufgehoben

Pressemitteilung vom 18.04.2006

Rostock bleibt aber bis mindestens 26. April weiter Beobachtungszone

Nach dem Fund einer an dem Geflügelgrippe-Virus H5N1 verendeten Reiherente im Rostocker Seehafen wurden in den vergangenen 21 Tagen keine weiteren amtlichen Verdachtsfälle bzw. amtliche Feststellungen des Ausbruchs der Klassischen Geflügelpest bei Wildvögeln oder Nutzgeflügel in Rostock registriert. Daher hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt das für den Radius um drei Kilometern um den Fundort gelegte Sperrgebiet mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Noch bis mindestens 26. April 2006 ist das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Rostock jedoch Beobachtungsgebiet. Daher gilt für Hunde auch weiterhin die Leinenpflicht.