Geflügelpest – komplette Aufhebung der Aufstallungspflicht
Pressemitteilung vom
Mit Erlass vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2017 wurde festgelegt, dass die Aufstallungspflicht für Geflügel in den Risikogebieten Mecklenburg-Vorpommerns aufgehoben werden kann. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock hat von dieser Möglichkeit sofort Gebrauch gemacht und per Allgemeinverfügung die Aufstallungspflicht für das Geflügel im gesamten Stadtgebiet aufgehoben.
Somit entfällt nun die letzte wegen der Geflügelpest angeordnete Restriktionsmaßnahme. Die Geflügelhalter werden angehalten, auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu legen.