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Geflügelpest-Sperrbezirk aufgehoben

Pressemitteilung vom 21.12.2016

Der zweite wegen Wildvogel-Geflügelpest eingerichtete Sperrbezirk um den Fundort einer positiv auf den Virus H5N8 getesteten Möwe in Rostock-Hohe Düne wird aufgehoben. Das hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt heute verfügt. Damit ist das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Rostock Beobachtungsgebiet.

Im Beobachtungsgebiet dürfen Hunde und Katzen dürfen nicht frei umherlaufen. Hier gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Außerdem darf Federwild nicht ohne Genehmigung oder Anordnung durch die zuständige Behörde gejagt werden. Ställe oder sonstige Standorte, in denen Vögel gehalten werden, dürfen nicht von betriebsfremden Personen betreten werden.

Die Aufstallungspflicht für Geflügel gilt weiterhin im gesamten Stadtgebiet der Hansestadt Rostock.