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Gemeindewahlausschuss hat über sieben Wahlvorschläge beschlossen

Pressemitteilung vom 01.12.2011

Im Rathaus tagte heute der Gemeindewahlausschuss der Hansestadt Rostock in öffentlicher Sitzung, um über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge zur Oberbürgermeisterwahl zu entscheiden.

Zugelassen wurden die Oberbürgermeisterl-Kandidatinnen und -Kandidaten der Wahlvorschlagsträger:

1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE
Name, Vorname: Blauel, Christian
Geburtsjahr: 1966
Beruf oder Tätigkeit: Architekt

2. Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU
Name, Vorname: Jens, Karina
Geburtsjahr: 1958
Beruf oder Tätigkeit: Bürgerschaftspräsidentin, Senatorin a.D.

3. DIE LINKE.
Name, Vorname: Liebich, Kerstin
Geburtsjahr: 1972
Beruf oder Tätigkeit: Staatssekretärin

4. Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD
Name, Vorname: Dr. Stapelfeld, Ait
Geburtsjahr: 1959
Beruf oder Tätigkeit: Finanzbeamter, Jurist

5. Rostocker Bund – Freie Wähler Rostocker Bund
Name, Vorname: Dr. Bachmann, Sybille
Geburtsjahr: 1960
Beruf oder Tätigkeit: Master Unternehmensführung, Personalratsvorsitzende

6. Einzelbewerber Methling
Name, Vorname: Methling, Roland
Geburtsjahr: 1954
Beruf oder Tätigkeit: Oberbürgermeister

7. Einzelbewerber Vetter
Name, Vorname: Vetter, Toralf
Geburtsjahr: 1963
Beruf oder Tätigkeit: Gas-Wasser-Installateur

Zurückgewiesen wurde der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers Dieter Reichelt. Der Wahlvorschlag entsprach nicht den rechtlichen Vorschriften. Neben anderen Mängeln fehlten die Bescheinigung der Wählbarkeit, das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und das amtsärztliche Gesundheitszeugnis.

Die hier verwendete Reihenfolge der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber stimmt mit der auf dem Stimmzettel für die Wahl zur Oberbürgermeisterin/ zum Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock überein. Sie ergibt sich aus der alphabetischen Reihenfolge der Parteinamen, daran schließen sich die Wählergruppen in alphabetischer Reihenfolge sowie die Einzelbewerber in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen an.

Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Kreiswahlvorschläge nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz und der Landes- und Kommunalwahlordnung. Unter Beachtung einer eingeräumten Beschwerdefrist erfolgt die Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge im Städtischen Anzeiger spätestens am 24. Tag vor der Wahl.

Die Wählerinnen und Wähler müssen sich am 5. Februar 2012 für eine Wahlbewerbung entscheiden. Erhält keine sich zur Wahl stellenden Person mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, dann kommt es am 19. Februar 2012 zur Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten Stimmenzahl.

Zur Durchführung der Wahl werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, insbesondere zur Besetzung der Funktionen Wahlvorsteherin/ Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteherin/ stellvertretender Wahlvorsteher sowie Schriftführerin/ Schriftführer, gesucht

Im Januar beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Wahlberechtigte, die bis 14. Januar 2012 keine Wahlbenachrichtigung in ihrem Briefkasten vorfinden, sollten Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und ggf. bis spätestens 20. Januar 2012, 15 Uhr, die Richtigstellung bzw. Ergänzung beantragen. Den Blick ins Wählerverzeichnis gewähren die Mitarbeiterinnen der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle, die sich in der Warnowallee 31 in Lütten Klein befindet.

Wer am Wahltag ortsabwesend ist oder aus anderen Gründen nicht an der Wahl teilnehmen kann, sollte mittels Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein zusammen mit Briefwahlunterlagen beantragen. Dieser Antrag kann Mitte Dezember auch per Internet unter der Adresse www.rostock.de/wahlen gestellt werden. Die Ausreichung oder Versendung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen erfolgt ab 16. Januar 2012.