Gemeindewahlleiter liegen Wahlvorschläge vor
Pressemitteilung vom
Gemeindewahlausschuss beschließt in zwei Wochen über Zulassung oder Zurückweisung
Heute (Dienstag, 12. März 2019) um 16 Uhr endete die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Mit Fristende liegen dem Gemeindewahlleiter elf Wahlvorschläge vor. Für die Wahl der 7. Bürgerschaft liegen je Wahlbereich 20 Wahlvorschläge vor. Damit bewerben sich mehr als 200 Rostockerinnen und Rostocker um ein Bürgerschaftsmandat.
Die Wahlvorschläge werden nun entsprechend geprüft. Dabei gilt es, die öffentlichen Sitzungen des Gemeindewahlausschusses, die am 28. März 2019 um 13.30 Uhr (Bürgerschaftswahl) und um 15.30 Uhr (Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters) im Rathaus stattfinden, vorzubereiten. Der Gemeindewahlleiter legt den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses die ihm übergebenen Wahlunterlagen vor und berichtet über das Ergebnis seiner Vorprüfung. Anschließend entscheiden die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge.
Dem Gemeindewahlausschuss gehören neben dem Gemeindewahlleiter acht weitere Mitglieder an. Gemeindewahlleiter Robert Stach und sein Stellvertreter Rainer Baguhn wurden von der Bürgerschaft gewählt. Die weiteren Mitglieder beruft der Gemeindewahlleiter aus dem Kreis der Wahlberechtigten auf Grundlage von Vorschlägen der Parteien und Wählergruppen. Jedes weitere Mitglied hat auch eine Stellvertretung.
Weitere Informationen rund um das Thema Wahlen sind auf den Internetseiten unter der Adresse https://www.rostock.de/wahlen zusammengefasst.