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Geschäfte dürfen samstags bis 20 Uhr öffnen

Pressemitteilung vom 24.04.2003

Die Einzelhandelsgeschäfte im gesamten Stadtgebiet der Hansestadt Rostock dürfen an den Samstagen 26. April, 3. Mai, 10. Mai, 17. Mai, 24. Mai und 31. Mai bis 20.00 Uhr öffnen. Dies teilt das Stadtamt der Hansestadt Rostock gemäß einem Bescheid des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern mit. Die Bewilligung erfolgt auf der Grundlage des Ladenschlussgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes.