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Gesundheitsamt weist auf Badeverbot hin

Pressemitteilung vom 06.08.2001

6. August 2001

Gesundheitsamt weist auf Badeverbot hin

Untersuchungen des Gesundheitsamtes der Hansestadt Rostock haben ergeben, dass derzeit mit einem Bad in einigen Rostocker Gewässern ein erhebliches Gesundheitsrisiko verbunden sein könnte. Dies gilt für den Mühlenteich in Evershagen, den Teich im Fischerdorf Evershagen/Lütten Klein und die Riekdahler Kiesgrube. Auf Grund der starken Wärmeperiode der letzten Wochen wurden die Grenzwerte für gesamtkoliforme Bakterien überschritten (Grenzwert ist 10.000/100 ml, gemessen wurden über 11.000/100 ml). Gefahren gehen auch von der geringen Sichttiefe und der Oberflächenverschmutzung aus. In der Riekdahler Kiesgrube sind wegen der steil abfallenden Ufer und einer Wassertiefe von etwa 25 Metern besonders Kinder und Nichtschwimmer gefährdet.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass gemäß der bestehenden Grünflächensatzung der Hansestadt Rostock ein generelles Badeverbot für diese Gewässer besteht. Nur entsprechend ausgewiesene und überwachte Anlagen wie das Flussbad und die Ostseestrände in Warnemünde und Markgrafenheide sollten zum Baden genutzt werden. Eltern und Aufsichtspersonen werden gebeten, die Kinder entsprechend zu belehren. Bei Rückfragen steht das Gesundheitsamt unter Tel. (03 81) 3 81-53 71 zur Verfügung.