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Gewässerarbeiten sind zu dulden

Pressemitteilung vom 06.07.2000



In den kommenden Monaten werden in der Hansestadt Rostock Arbeiten an Gewässern der II. Ordnung durchgeführt. So finden vom 15. Juli bis zum 30. November Krautungen statt. Dies teilt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow Küste“ mit.

Grundräumungen können das ganze Jahr über vorgenommen werden. Anlieger und Grundstückseigentümer haben laut Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern Paragraph 60 und 66 alle Arbeiten zu dulden. Nachfragen beantwortet das Umweltamt der Hansestadt unter der Telefonummer 4562 864.