Home
Navigation

Grünschnittabfuhr nach Anmeldung

Pressemitteilung vom 03.04.2000



Die Grünschnittabfuhr ist seit dem 20. März im vollen Gange, teilt die Senatorin für Umwelt und Ordnung, Karina Jens, mit. Bis zum 15. April und bei Bedarf auch darüber hinaus fährt die Stadtentsorgung Rostock im Auftrag der Hansestadt Rostock wieder Grünschnitt ab

Dazu sind unter den Rufnummern 45 93-1 00 bzw. 45 93-2 50 (nur für den Nordwesten) Termine zur Entsorgung zu vereinbaren. Der Grünschnitt ist am Abfuhrtag gebündelt und in einer Länge bis zu maximal zwei Metern am Straßenrand zugänglich abzulegen. Kleingärtner in Kleingartenanlagen brauchen nicht einzeln bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH anzurufen. Hier übernimmt der Vorstand die Abstimmung mit dem Entsorger zum Abfuhrtermin und gibt ihn in üblicher Weise bekannt. Gewerbliche Besteller, für die Entsorgung von Grünschnitt kostenpflichtig ist, haben ebenfalls die Möglichkeit, die Abfuhr mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH zu vereinbaren.

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zum Zwecke der Entledigung ist laut Abfallsatzung unzulässig, da in der Hansestadt Rostock oben genannte organisierte Abfuhren erfolgen, entsprechende Sammelsysteme über Bio-Tonnen vorgehalten werden und die kostenlose Möglichkeit der Abnahme von Grünschnitt ganzjährig auf den 4 Recyclinghöfen der Stadt besteht.

Die Senatorin weist ausdrücklich darauf hin, das für Brauchtumsfeuer wie zum Beispiel Osterfeuer, die der Pflege eines Brauchtums und der Wahrung von Traditionen dienen, als Brennstoffe geeignetes Material verwendet wird. Das Ingangsetzen und Aufrechterhalten des Feuers durch Zusatzstoffe, wie Sperrmüll, Altreifen, Altöl u. ä. stellt dagegen eine illegale Abfallentsorgung dar, die als Ordungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinsichtlich der Brandschutzvorschriften ist es aber notwendig, sich mit dem Brandschutz- und Rettungsamt unter Telefon 3 81-37 11, -37 12 in Verbindung zu setzen und das Brauchtums- bzw. Lagerfeuer dort anzuzeigen, um ein unnötiges Ausrücken der Feuerwehr zu vermeiden.

Eine Eigenkompostierung von Gartenabfällen und Bioabfällen aus Haushaltungen ist grundsätzlich erlaubt. Grundstückseigentümer, die auf dem Grundstück kompostieren und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung des Kompostes sicherstellen, können nach Anzeige bei der Hansestadt Rostock von der Entsorgung dieser Abfälle befreit werden.