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Na­vi­ga­ti­on

Grün­schnitt­ab­fuhr nach An­mel­dung ab 18. Sep­tem­ber

Pres­se­mit­tei­lung vom 15.08.2000

15. Au­gust 2000

Grün­schnitt­ab­fuhr nach An­mel­dung ab 18. Sep­tem­ber

Die herbst­li­che Grün­schnitt­ab­fuhr wird vom 18. Sep­tem­ber bis 14. Ok­to­ber durch­ge­führt, gibt die Se­na­to­rin für Um­welt und Ord­nung, Ka­ri­na Jens, be­kannt. Im Auf­trag der Han­se­stadt Ros­tock fährt die Stadt­ent­sor­gung Ros­tock GmbH wie­der Baum- und Ge­hölz­rück­schnitt ab. Da­zu sind un­ter der Ruf­num­mer 45 93-100 Ter­mi­ne zur Ent­sor­gung zu ver­ein­ba­ren. Der Grün­schnitt ist am Ab­fuhr­tag ge­bün­delt und in ei­ner ma­xi­ma­len Län­ge bis zu 1,50 Me­tern am Stra­ßen­rand zu­gäng­lich ab­zu­le­gen.

Klein­gärt­ner in Klein­gar­ten­an­la­gen brau­chen nicht ein­zeln bei der Stadt­ent­sor­gung an­zu­ru­fen. Hier über­nimmt der Vor­stand die Ab­stim­mung mit dem Ent­sor­ger zum Ab­fuhr­ter­min und gibt ihn in üb­li­cher Wei­se be­kannt. Ge­werb­li­che Be­stel­ler, für die die Ent­sor­gung von Grün­schnitt kos­ten­pflich­tig ist, kön­nen eben­falls die Ab­fuhr mit der Stadt­ent­sor­gung ver­ein­ba­ren. Das Ver­bren­nen von pflanz­li­chen Ab­fäl­len zur Ver­nich­tung ist laut Ab­fall­sat­zung un­zu­läs­sig, da in der Han­se­stadt Ros­tock die ge­nann­ten or­ga­ni­sier­ten Ab­fuh­ren er­fol­gen, ent­spre­chen­de Sam­mel­sys­te­me über Bio-Ton­nen vor­ge­hal­ten wer­den und Grün­schnitt ganz­jäh­rig kos­ten­los auf den vier Re­cy­cling­hö­fen der Stadt ab­ge­ge­ben wer­den kann.

Wer­den die­se Mög­lich­kei­ten nicht ge­nutzt und wird au­ßer­halb der oben ge­nann­ten Kam­pa­g­ne­zeit ein Con­tai­ner zur Grün­schnitt­ab­fuhr be­nö­tigt, ist die­se Ent­sor­gung kos­ten­pflich­tig ge­gen­über dem Ent­sor­ger. Ei­ne Ei­gen­kom­pos­tie­rung von Gar­ten­ab­fäl­len und Bio­ab­fäl­len aus Haus­hal­tun­gen ist grund­sätz­lich er­laubt. Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, die auf dem Grund­stück kom­pos­tie­ren und die ord­nungs­ge­mä­ße und schad­lo­se Ver­wer­tung des Kom­pos­tes si­cher­stel­len, kön­nen nach An­zei­ge bei der Han­se­stadt Ros­tock von der Ent­sor­gung der Ab­fäl­le be­freit wer­den.