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Grünschnittabfuhr nach Anmeldung möglich

Pressemitteilung vom 28.03.2002



Mit Beginn des Frühling erwacht wieder das Leben in den Gärten. Dazu bietet die Hansestadt Rostock verschiedenste Möglichkeiten zur Entsorgung von Gartenabfällen an, deren Leistungen über Abfallgebühren gedeckt sind. So werden entsprechende Sammelsysteme über Bio-Tonnen vorgehalten. Außerdem besteht die kostenlose Möglichkeit der Abnahme von Grünschnitt ganzjährig auf den vier Recyclinghöfen der Hansestadt. Darüber hinaus ist es das ganze Jahr möglich, Grünschnitt abfahren zu lassen. Dazu sind mit dem von der Hansestadt beauftragten Unternehmen, der Stadtentsorgung Rostock GmbH, unter der Rufnummern 4 59 31 00 Termine zur Entsorgung zu vereinbaren.

Bei größeren Mengen erfolgt dieses über gesondert bereitgestellte Container. Kleinere Mengen werden in konzentrierter Form vom 6. bis 27. April abgeholt. Der Grünschnitt ist dann am Abfuhrtag gebündelt und in einer maximalen Länge bis zu zwei Metern am Straßenrand gut zugänglich abzulegen. Kleingärtner in Kleingartenanlagen brauchen nicht einzeln bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH anzurufen. Hier übernimmt der Vorstand die Abstimmung mit dem Entsorger zum Abfuhrtermin und gibt ihn in üblicher Weise bekannt. Gewerbliche Besteller, für die die Entsorgung von Grünschnitt kostenpflichtig ist, haben ebenfalls die Möglichkeit, die Abfuhr mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH zu vereinbaren.

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zum Zwecke der Entledigung ist laut Abfallsatzung unzulässig, da in der Hansestadt Rostock oben genannte organisierte Abfuhren erfolgen, und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Eine Eigenkompostierung von Gartenabfällen und Bioabfällen aus Haushaltungen ist grundsätzlich erlaubt. Grundstückseigentümer, die auf dem Grundstück kompostieren und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung des Kompostes sicherstellen, können nach Anzeige beim Amt für Umweltschutz der Hansestadt Rostock von der Entsorgung dieser Abfälle befreit werden.  i