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Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen

Pressemitteilung vom 02.10.2002

2. Oktoberber 2002

Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen

Die Hansestadt Rostock, das Land Mecklenburg - Vorpom-mern und bei besonders hohen Jubiläen auch der Bundespräsi-dent gratulieren zu Alters- und Ehejubiläen.

So erhalten zum 90. und 95. Geburtstag sowie zum 50. Hoch- zeitstag alle Jubilare eine Glück-wunschkarte des Oberbürgermei- sters der Hansestadt Rostock, des Präsidenten der Rostocker Bürgerschaft und des Minister-präsidenten des Landes Mecklen- burg-Vorpommern.

Ab dem 100. Geburtstag sowie zum 60., 65., 70. und 75. Hoch- zeitstag gibt es neben den Glückwunschkarten von Stadt und Land ein Geldgeschenk des Ministerpräsidenten in Höhe von 50 Euro . Zum 100. Geburtstag und 105. Geburtstag sowie zu jedem folgenden Geburtstag sowie zum 65., 70. und 75. Hochzeitstag gibt es vom Bundespräsidialamt ein Geldgeschenk in Höhe von 150 Euro. Die Daten zu den Altersjubiläen liegen der Stadt vor. „Um auch den Ehejubilaren gratulieren zu können, ist die Hansestadt auf die Hinweise der Jubilare bzw. der Verwandten, Freunde usw. angewiesen“, unterstreicht Stephanie Hameister, Leiterin des Ortsamtes Mitte.

Falls jemandem bekannt ist, dass eines der angeführten Ehejubi- läen bevorsteht und die Ehrung gewünscht wird, wenden sich diese Personen bitte unter Vorlage der Eheurkunde an ihr zuständiges Ortsamt. Die Ehrung wird dann durch das Ortsamt organisiert. Eine rechtzeitige Beantragung von ca. acht Wochen sollte erfolgen, da eine Antragsfrist von sechs Wochen von Bund und Land vorgegeben ist.   x x

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