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Grippeschutz, Kariesprophylaxe und Gutachten - Vielfältige amtsärztliche Aufgaben am Gesundheitsamt

Pressemitteilung vom 17.01.2013

Der Einsatz bei Schimmelbefall in Klassenräumen, Grippeepidemien, vermuteten Hygienemängeln in Kindereinrichtungen und Pflegestationen sowie bei Verdacht auf Trinkwasserkontaminationen gehört unter anderem zum umfassenden Aufgabenbereich eines Amtsarztes im Rostocker Gesundheitsamt. Darüber hinaus widmen sich die Mediziner der Themen Kindeswohlgefährdung, Hilfen bei anonymen medizinisch-sozialen Fragen, Drogenproblemen an Schulen, Schuleingangsuntersuchungen, Kariesprophylaxe in Kitas, medizinische Hilfe ohne Versicherungsschutz sowie Gesundheitswochen in der Hansestadt.
„In allen diesen Fragen bietet sich das städtische Gesundheitsamt als profilierter Gesprächspartner und Unterstützer an“, erläutert der Leiter des Gesundheitsamtes der Hansestadt Rostock Dr. Markus Schwarz. Dabei arbeiten sie mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Schwestern, Hygieneinspektorinnen und -inspektoren, Hygieneingenieuren, Koordinatoren und Verwaltungsfachangestellten zusammen.

Begutachtungen sind dabei zusätzlich traditionelle Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes. Für eine große Zahl von Entscheidungen in der Verwaltung und der Gerichte werden ärztliche Sachverständigengutachten benötigt. Staat, Kommunen und Gerichtsbarkeit bedienen sich dabei sehr häufig der Ärzte im Gesundheitsamt.
Gründe, warum gerade die Ärzte des Amtes für die Gutachtenerstellung in Anspruch genommen werden, sind dabei die Unabhängigkeit, die Erfahrung hinsichtlich der Verknüpfung ärztlichen Sachverstandes mit verwaltungsrechtlichen Kenntnissen, die ärztliche Professionalität, die leichte Verfügbarkeit und auch die günstigen Kosten der Ärzte im Gesundheitsamt. Wegen der als hoch eingeschätzten Objektivität hat ein amtsärztliches Gutachten bei Gericht nicht selten eine große Beweislast. 15 bis 25 Prozent des Personaleinsatzes eines Gesundheitsamtes sind direkt oder indirekt mit der Gutachtenerstellung beschäftigt.

Begutachtungsanlässe gibt es viele. Das Gesundheitsamt erstellt „amtliche Zeugnisse“ in allen Fällen, in denen die Beibringung eines amtsärztlichen Zeugnisses durch Gesetz, Rechtsverordnung oder eine bindende Verwaltungsvorschrift vorgesehen ist. Wenn in einer dieser Rechtsgrundlagen die Untersuchung durch einen Amtsarzt vorgesehen ist, wird das Gutachten als amtsärztliches Gutachten bezeichnet. Vier Begutachtungsanlässe können unterschieden werden. Dazu gehören die Eignungsfeststellungen (Einstellungsuntersuchungen im Öffentlichen Dienst, Dienstfähigkeiten von Beamten etc.), die Leistungsgewährungen (Eingliederungshilfen nach Bundessozialhilfegesetz, Rehabilitationsverfahren, medizinische Hilfe für Asylbewerber, Pflegebedürftigkeit, Heil- und Hilfsmittel), gerichtsärztliche Gutachten (Unterbringungsverfahren, Haftfähigkeiten, Abschiebeverfahren, Betreuungsverfahren, Reisefähigkeiten) sowie sonstige Anlässe (Schul- und Sportfähigkeit, Prüfungsunfähigkeit, Prüfungserleichterungen, Kraftfahrzeugtauglichkeit, objektbezogene Gutachten).

Alle Begutachtungsformen werden im Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock bedient. Bei der Abfassung der Gutachten sind die ärztlichen Kollegen der betroffenen begutachtenden Abteilungen des Amtes (Sozialmedizin/Amtsärztlicher Dienst, Kinder- und Jugend-(Zahn)ärztlicher Dienst und der Sozialpsychiatrische Dienst) ausschließlich ihrem ärztlichen Gewissen verantwortlich.

Alle getroffenen gutachterlichen Entscheidungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den zu Begutachtenden geprüft. Schwierige, komplexe Fragestellungen werden einmal wöchentlich unter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht und unter Weglassung der persönlichen Daten des Betroffenen in einer „Gutachterrunde“, an der alle begutachtenden Ärzte des Amtes teilnehmen, diskutiert und einer Entscheidung zugeführt. Eine Einflussnahme auf den Gutachteninhalt von außen ist dabei ausgeschlossen.

So sind durch die Gutachter des Gesundheitsamtes Rostock 2012 unter anderen rund 2.000 Begutachtungen zu Leistungsgewährungen, rund 500 Eignungsfeststellungen und 80 Gerichtsgutachten erstellt worden. „Durch in- und externe Fortbildungen wurde und wird gewährleistet, dass die Qualität der Gutachten den allgemein geltenden Anforderungen gerecht wird“, unterstreicht Dr. Markus Schwarz.