Grundreinigung in ausgewählten Straßen
Pressemitteilung vom
8. Mai 2002
Grundreinigung in ausgewählten Straßen
Auf zehn Straßen des Stadtgebietes wird im Mai und Juni entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt eine Grundreinigung durchgeführt, teilt das Umweltamt mit. Für diese Verkehrsflächen wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Reinigung ein zeitlich begrenztes Parkverbot ausgesprochen. Zu den ausgwählten Straßen zählen die Kurze Straße, die Schröderstraße (zwischen August-Bebel-Straße und Augustenstraße), die Karlstraße, die Ludwigstraße, die Zelckstraße, die Margaretenstraße, die Friedrichstraße, die Strempelstraße, die Dänische Straße und die Poststraße. i