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Gutachterausschuß ermittelt Grundstückswerte

Pressemitteilung vom 16.06.1999



Für den Bereich der Hansestadt Rostock ist, wie in allen bundesdeutschen Kreisen bzw. kreisfreien Städten, ein Gutachterausschuß für Grundstückswerte eingerichtet. Dieses selbständige und unabhängige Gremium trägt zu einer weitgehenden Transparenz des Grundstücksmarktes bei. Die Aufgaben des Gutachterausschusses umfassen im wesentlichen die Anfertigung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Führung einer Kaufpreissammlung und das Ermitteln von Bodenrichtwerten und deren Zusammenstellung in einer Bodenrichtwertkarte. Grundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gutachterausschußverordnung des Landes.

In allen Bereichen von Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben besteht großer Bedarf an Informationen über die Werte und Rechte von Grundstücken und Gebäuden. Auskunftsuchende erhalten auf Antrag zum Beispiel Informationen zum Bodenwert eines Grundstücks oder Aussagen über (anonymisierte) Fälle des Grundstücksmarktes. Auf der Grundlage von Gutachten zum Verkehrswert kann der Gutachterausschuß konkrete Aussagen über den Marktwert jedes bebauten oder unbebauten Grundstücks treffen. Das schließt die Beachtung rechtlicher und tatsächlicher Belastungen ein. Dabei kann im Regelfall der Eigentümer des Grundstücks bzw. jeder Inhaber eines anderen Rechtes an diesem Grundstück Informationen einfordern.

Der Rostocker Gutachterausschuß wird in erster Linie im Rahmen der öffentlichen Verwaltung tätig. Er ermittelt den Verkehrswert eines zum Verkauf stehenden städtischen Grundstücks, der unmittelbar in die Festlegung des Kaufpreises einfließt. Dies soll zu einem wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Grundvermögen beitragen. So wurden 1998 vom Gutachterausschuß 54 Verkehrswertgutachten vorgelegt sowie 38 Bodenrichtwertkarten und 86 Grundstücksmarktberichte von privaten Nutzern und Nutzern angefordert. Im selben Zeitraum erteilte der Ausschuß 81 schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert bzw. zur Kaufpreissammlung an private Nutzer. 209 Auskünfte gingen an verschiedene Behörden.

Der Gutachterausschuß bestimmt auch den Wert von Vermögensnachteilen für Grundstückseigentümer, wenn hoheitliche Maßnahmen das erfordern, z.B. bei Enteignungen für den Ausbau einer Durchgangsstraße. Aber auch Vermögenszuwächse durch hoheitliche Maßnahmen zugunsten der Grundstückseigentümer (z.B. durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in der Rostocker Innenstadt) werden so wertmäßig festgelegt. Die Aussagen des Gutachterausschusses bilden dann die Grundlage für den finanziellen Ausgleich
der Vermögensvor- bzw. -nachteile.

Der Gutachterausschuß ist mit einem Vorsitzenden und zur Zeit 19 weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern besetzt. Die im Gutachterausschuß vertretenen Berufsgruppen ermöglichen eine umfassende Kenntnis des Rostocker Grundstücks- und Immobilienmarktes. So sind z.B. Bauingenieure, Immobilienmakler, Architekten, Finanzbeamte und Bankkaufleute im Ausschuß vertreten. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist in Rostock organisatorisch dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt zugeordnet. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilte 1998 ca. 930 telefonische Auskünfte und im Rahmen der Sprechzeit 580 mündliche Auskünfte.

Der Gutachterausschuß für Grundstückswerte ist im Haus des Bauwesens am Holbeinplatz 14 zu erreichen. Sprechzeiten sind jeweils am Dienstag von 9.30 bis 12 und 13.30 bis 17.30 Uhr oder nach Absprache. Weitere Informationen über den Vorsitzenden des Rostocker Gutachterausschusses Jan Wehnert unter Telefon (03 81) 3 81 62 80.