Hansestadt Rostock fördert Schaffung von Arbeitsplätzen
Pressemitteilung vom
28. Februar 2003
Hansestadt Rostock fördert Schaffung von Arbeitsplätzen
Die Hansestadt Rostock unterstützt die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Unternehmen der Stadt. Die Finanzierung anteiliger Lohnkosten erfolgt dabei aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Antragsberechtigt sind Wirtschaftsunternehmen des privaten Rechts (jedoch keine Vereine), die ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Rostock haben und hier unbefristet Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer einstellen.
Zu dem förderfähigen Personenkreis gehören Schwerbehinderte, ehemalige Existenzgründer, jugendliche Arbeitslose bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, Langzeitarbeitslose nach Paragraf 18 des Sozialgesetzbuches III, arbeitslose Frauen und Sozialhilfeempfänger, männliche Arbeitslose über 45 Jahre und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen sowie Gemeinwohlorientierten Arbeitsförderprojekten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch generell nicht.
Für die Einstellung kann Antrag stellenden Unternehmen ein Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro monatlich für maximal zwölf Monate gewährt werden. Bei Teilzeitarbeit werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt. Die Zuwendungsvoraussetzungen sehen u.a. vor, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Einstellung mindestens drei Monate ununterbrochen arbeitslos registriert waren oder Empfänger von Sozialhilfe sind. Ein zusätzliches, unbefristetes und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis muß begründet werden. Nach Ablauf des Förderzeitraums ist der Arbeitgeber zu einer Nachbeschäftigung von mindestens zwölf Monaten verpflichtet.
Der Antrag ist rechtzeitig vor Abschluss eines Arbeitsvertrages zu stellen. Beratungstermine sind mit Herrn Müller von der Abteilung Kommunale Arbeitsmarktpolitik des Amtes für Wirtschaftsförderung, Lange Straße 1 A, oder unter Tel. 0381 46692-29 zu vereinbaren. x x
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